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Neue Corona-Vorschriften, gültig ab dem 1. Dezember 2021

Auf dem Vereinsgelände gilt die 2G- Regel und bei Kontakt zu anderen Personen Maskenpflicht mit der FFP2 Maske. Beim Training gilt ebenfalls Maskenpflicht. Sobald man jedoch an der Reihe ist, kann diese abgesetzt werden.

Auf Grund der aktuellen Verordnung ist eine Teilnahme ohne 2G Nachweis nicht möglich! Im Vereinsheim muss zwingend eine FFP2 Maske getragen werden, die nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden darf und es gilt die 2G-Plus-Regel.


Geimpfte bzw. Genesene müssen einen entsprechenden Nachweis mit sich führen. Die Nachweise sollen und werden von Vorstandsmitgliedern und ggfs. von den Trainer*innen kontrolliert. Informiert euch bitte auf der Webseite, ob es Neuigkeiten gibt und neue Regelungen gelten.

Achtet bitte auf die bekannten Hygienestandards und die geltenden Bestimmungen.

Bleibt gesund.


Der Vorstand

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